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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 49/04 |
| §§: | UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1 |
| Schlagwörter | ermäßigter Steuersatz, Milchersatzprodukte, Lieferung |
| Rechtsfrage: | Unterliegt die Lieferung von sog. Milchersatzprodukten pflanzlichen Ursprungs (aus Soja, Reis oder Hafer gewonnene Flüssigkeit) dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, insbesondere gehören diese Milchersatzprodukte zu den in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG aufgeführten Gegenständen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 07.07.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3767/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 01 65 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | V R 49/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 51 |