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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-165/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 92/12/EWG Art. 9 Abs. 1, Richtlinie 92/12/EWG Art. 7 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuer, Steuerschuldner, Zigaretten, Schmuggel
Rechtsfrage: Steht Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 RL 92/12/EWG unbeschadet seines systematischen Zusammenhangs mit Art. 7 Abs. 3 RL 92/12/EWG einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken in Besitz hält, nicht Steuerschuldner wird, wenn sie die Waren erst nach Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer anderen Person erworben hat?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.12.2012
Vorinstanz/AZ: VII R 44/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 46
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.07.2014
Erledigungs-Az: Rs C-165/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 56