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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 49/14 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Firmenwagen, Zuzahlung, Nutzungsüberlassung, Fahrtenbuch, Nutzungswert, Werbungskosten, Nicht abziehbare Aufwendungen
Rechtsfrage: Sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ("gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen") auch die vom Arbeitnehmer geleisteten Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmenwagens einzubeziehen? - Sind die Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegen, als Werbungskosten abzugsfähig oder nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.02.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 2256/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2016
Erledigungs-Az: VI R 49/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 08