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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStH 2000 R 43 Abs. 11 Satz 9 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Zweijahresfrist, Beginn |
Rechtsfrage: | Ist der Neubeginn der Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsplatzes an dem auswärtigen Beschäftigungsort und Neuaufnahme der Beschäftigung an einem anderen Ort nach einem Monat die Tätigkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber wieder aufnimmt, somit an den ursprünglichen Arbeitsort zurückkehrt und die bisherige Wohnung erneut bezieht oder ist der Neubeginn der Zweijahresfrist grundsätzlich von einer Mindestdauer (8 Monate) der Unterbrechung der Beschäftigung am selben Ort abhängig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 380/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |