Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-401/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 b Teil B Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Zahnersatz, Steuerbefreiung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e der Sechsten Richtlinie (RL) dahin auszulegen, dass unter die Lieferungen von Zahnersatz durch Zahntechniker auch die Lieferung von Zahnersatz durch einen Steuerpflichtigen fällt, der mit dessen Herstellung einen Zahntechniker beauftragt? - 2. Wenn diese Frage bejaht wird: Ist Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten RL dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der die vorgenannten Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreit hat, mit diesen Lieferungen ein Recht auf Vorsteuerabzug verbinden muss, soweit die Lieferungen (insbesondere nach Art. 28 b Teil B Abs. 1 erster Gedankenstrich der Sechsten RL) in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen, der sie nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. a i.V.m. Anlage E Nummer 2 der Sechsten RL von der Befreiung ausgeschlossen hat?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Datum: 11.11.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 36 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.12.2006
Erledigungs-Az: Rs C-401/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 03 02