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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-700/17 (EuGH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung medizinische Analysen, Facharzt klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik |
Rechtsfrage: | Beurteilt sich die Steuerfreiheit von Heilbehandlungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik im Bereich der Humanmedizin unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL oder nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL? Setzt die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL - falls diese Bestimmung anwendbar ist - ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und der behandelten Person voraus? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 23/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 22 19 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2019 |
Erledigungs-Az: | Rs C-700/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 33 |