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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1933/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 26, EStG § 26 b, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 7, EStG § 33 a, EStG § 33 c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, BGB § 1361, BGB § 1596 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Tarif, Einkommensteuer, Splitting, Ehegatten, Geschiedene, getrennt Lebende, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine Ausdehnung des verfassungsrechtlich gebotenen Ehegatten-Splittings auf getrennt Lebende oder Geschiedene? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III B 40/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 08 14 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2004 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1933/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |