
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 39/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 5, KStG § 8 b Abs. 5, KStG § 15 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 9 Nr. 7, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Organschaft, Schachteldividende, Ausland |
Rechtsfrage: | Sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organträgerin dem Gewinn gemäß § 8 b Abs. 5 und § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG 2002 (i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG 2002) fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaft der Organgesellschaft hinzuzurechnen oder ist davon abzusehen, weil die Dividenden bei der Tochtergesellschaft wegen § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 ebenso wie fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 8 b Abs. 5 KStG 2002 wegen § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG 2002, jeweils i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG 2002, nicht in dem nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 2002 der Organträgerin zugerechneten Gewerbeertrag "enthalten" sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1007/13 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 39/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 90 |