Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 54/20 (BFH)
§§: EStG § 35 Abs. 2 Satz 1, EStG § 35 Abs. 2 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Steuerermäßigung, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gewinnverteilung
Rechtsfrage: Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer bei einer KGaA: Richtet sich der Anteil der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA an dem Gewerbesteuermessbetrag und an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 EStG) nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.12.2019
Vorinstanz/AZ: 9 K 149/17 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 22 58