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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 54/03 |
§§: | EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 3 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Haftung, Schwarzlohnzahlung, Sozialversicherung |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme des Arbeitgebers für hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzlohnzahlung in Höhe des Arbeitnehmeranteils im Zeitpunkt der Zahlung zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil die Unmöglichkeit einer späteren Rückbelastung wegen Eintritts der gesetzlichen Lastenverschiebung zum endgültigen Verbleiben des Vorteils beim Arbeitnehmer führt oder fehlt dieser Vorteil, weil wegen der pauschalen Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Zuordnung bei dem einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich ist und es somit auch zu keiner Erhöhung seiner Ansprüche gegen den jeweiligen Sozialversicherungsträger kommen kann? Bereicherung des Arbeitnehmers bereits zum Zeitpunkt der Verschiebung der Beitragslast? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3017/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 54/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 37 86 |