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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Diebstahl, Versicherungsentschädigung, Betriebseinnahme, Privat |
Rechtsfrage: | Stellt die Leistung aus einer Kaskoversicherung nach dem Diebstahl eines zum Betriebsvermögen gehörenden, auch privat genutzten Kfz eine Betriebseinnahme dar, wenn das Fahrzeug nach einer beruflichen Fahrt vor dem Privathaus geparkt und eine private Weiterfahrt geplant war? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III 208/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 06 10 |