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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 49/05 |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 7, ZK Art. 4 Nr. 16, ZK Art. 204, ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst. c, UStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorübergehende Verwendung, Zweckwidrige Verwendung, Kabotageverbot, Binnentransport |
Rechtsfrage: | Zweckwidrige Verwendung eines sich in der vorübergehenden Verwendung befindenden LKW-Gespannes wegen Durchführung eines EU-Binnentransports ohne Genehmigung: Ist für die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer (im Gegensatz zu den zollrechtlichen Vorschriften) maßgebend, ob der Transport außerhalb des Inlandes geendet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4038/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2006 |
Erledigungs-Az: | VII R 49/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 31 71 |