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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 69/18 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Erwerb, Tätigkeitsvergütung
Rechtsfrage: Unter welchen Umständen liegt bei einer mehraktigen Berufsausbildung ein enger Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten vor? Liegt durch eine zwischenzeitliche (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit eine schädliche Zäsur vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.10.2018
Vorinstanz/AZ: 7 K 1015/18 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2019
Erledigungs-Az: III R 69/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 88