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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 68/18 (BFH)
§§: GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Freibetrag, Atypische stille Gesellschaft
Rechtsfrage: Ist einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der für Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 Euro für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.10.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 4079/16 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 19 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2020
Erledigungs-Az: III R 68/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 03 18