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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 3/15 (BFH) |
§§: | KStG § 32 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Einlage, Änderung, Verjährung, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Auslegung und zeitliche Anwendung des § 32 a KStG: Ist § 32 a Abs. 2 KStG zur Folgeänderung eines Körperschaftsteuerbescheides analog auf Fälle anwendbar, in denen der Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen geändert wurde? Scheidet eine Änderung nach § 32 a KStG im Streitfall für die Jahre 1999 und 2000 bereits deswegen aus, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2416/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 02 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 3/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 10 00 |