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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 38/97
§§: InvZulG 1993 § 2, BewG § 68 Abs. 2, BewG § 78, BewG § 83, BewG § 89
Schlagwörter Investitionszulage, Betriebsvorrichtung, Platzbefestigung, Hafenerweiterung
Rechtsfrage: Führt das Ausbaggern einer Fahrrinne in einem nicht betriebseigenen Hafenbecken zur Schaffung einer Betriebsvorrichtung? Sind Platzbefestigungen als Betriebsvorrichtung anzusehen?
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 26.02.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 180/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 697
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.1999
Erledigungs-Az: III B 38/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 51 78