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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 78/10 (BFH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 1408/71, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 62 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitnehmer, Polen, Sozialversicherungspflicht |
Rechtsfrage: | Hat ein polnischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie in Polen lebt, in Deutschland als entsandter Arbeitnehmer tätig jedoch hier nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch auf Kindergeld in Deutschland? Verhältnis der VO (EWG) Nr. 1408/71 zu den Vorschriften der §§ 62 ff EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 02.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1301/10 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 78/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 78/10 ruht gemäß Beschluss vom 4.3.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-611/10 und C-612/10. - Erledigung der Hauptsache |