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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 33/14 (BFH) |
§§: | UmwStG 1995 § 20 Abs. 1, UmwStG 1995 § 20 Abs. 2 |
Schlagwörter | Geschäftswert, Einbringung, Bewertung, Teilwert |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung eines sog. negativen Geschäftswerts bei der Bewertung von Sacheinlagen im Rahmen einer Einbringung eines (Teil-)Betriebs gemäß § 20 UmwStG 1995? Ist es zulässig, eine Wertaufstockung nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 vorzunehmen, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter - nicht jedoch der Teilwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs als Sachgesamtheit - über dem Buchwert des eingebrachten (Teil-)Betriebs liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 135/07 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 33/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 15 35 |