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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 67/07 (BFH) | 
| §§: | GewStG § 5 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 5, GewStG § 11, GewStG § 14, GewStR Abschn 69 Abs. 2 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Gewerbesteuermessbetrag, Ausscheiden, Gesellschafter, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Unternehmeridentität | 
| Rechtsfrage: | Wie ist der Gewerbesteuermessbetrag im Jahr des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR zu berechnen, wenn der zweite Gesellschafter das Unternehmen allein fortführt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.01.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3543/04 G | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 06 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.04.2010 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 67/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 28 | 
