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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/12 (BFH)
§§: GrStG § 33 Abs. 1
Schlagwörter Grundsteuer, Erlass, Ertragsminderung, Vermietungsrisiko, Leerstand
Rechtsfrage: Teilerlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderung durch Leerstandszeiten. Rechtfertigt strukturell bedingter Leerstand von nicht nur vorübergehender Natur einen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG? Inwieweit hat der Gebäudeeigentümer die Minderung des Rohertrags wegen Leerstands (z.B. aufgrund überhöhten Mietpreises) zu vertreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.06.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 3326/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: II R 8/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 35