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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 36/06 |
§§: | EStG § 18, BGB § 242, AO 1977 § 88 Abs. 1 |
Schlagwörter | Tatsächliche Verständigung, Außenprüfung, Treu und Glauben, Anfechtung |
Rechtsfrage: | Inwiefern sind die zivilrechtlichen Grundsätze zur Anfechtung, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zu § 242 BGB auf eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung anwendbar? - Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wenn bei Unterzeichnung der tatsächlichen Verständigung nicht auf die strafrechtliche Tragweite der Erklärung hingewiesen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2674/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1306 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 33 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 78/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 78/06 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 32 |