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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 6/10 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 10 Abs. 5 Nr. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 9, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 1, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gesellschafter, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Entgelt, Sonstige Leistung |
Rechtsfrage: | 1. Dienen Fahrten, die Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Wohnung zur Arbeits-/Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kraftfahrzeugen durchführen, umsatzsteuerrechtlich in der Regel nicht unternehmerischen, sondern privaten Zwecken der Gesellschafter und damit unternehmensfremden Zwecken i.S.d. Art. 6 Abs. 2 der RL 77/388/EWG? - 2. Erbrachte die Personengesellschaft mit der entgeltlichen Vermietung der gesellschaftseigenen Kraftfahrzeuge an ihre Gesellschafter für private Zwecke eine sonstige Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 411/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 6/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 40 03 |