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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/21 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2 a Satz 3 Nr. 2
Schlagwörter Gesellschafter, Darlehen, Insolvenz, Nachträgliche Anschaffungskosten, Auflösungsverlust
Rechtsfrage: Mit welchem Wertansatz möchte der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2 a EStG berücksichtigt wissen? - Gelten die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fort (Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe der Werthaltigkeit, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.06.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 5188/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 08 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2023
Erledigungs-Az: IX R 21/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 01