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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 2/06 |
§§: | AO 1977 § 234 Abs. 2 |
Schlagwörter | Stundungszinsen, Verzicht, Unbilligkeit, Ermessen, Öffentliche Hand |
Rechtsfrage: | Kann auf Stundungszinsen gemäß § 234 Abs. 2 AO 1977 verzichtet werden, wenn aufgrund der "schlechten" Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber die Stundung der Einkommensteuer notwendig wurde und gerade wegen der Gewinne durch die Aufträge der öffentlichen Hand eine hohe Einkommensteuernachzahlung zu leisten war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1009/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 391 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 13 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 2/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 30 |