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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 29/02
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Verjährung, Wirksamkeit, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Ist die -am 31. Dezember ablaufende- Festsetzungsfrist gewahrt, wenn ein neuer Bevollmächtigter am 23. Dezember dem FA seine Bestellung unter Beifügung der Originalvollmacht angezeigt, das FA aber den Änderungsbescheid am 29.12. dennoch an den Steuerpflichtigen persönlich bekannt gegeben und dieser den Bescheid im neuen Jahr an den neuen Bevollmächtigten weitergegeben hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.03.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 3586/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 798
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 29/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 65