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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 42/15 (BFH)
§§: UStG § 10 Abs. 1, UStG § 17, Richtlinie 2006/112/EG Art. 73
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt
Rechtsfrage: Mindern die gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte der Pharmaunternehmen nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) gegenüber privaten Krankenkassen und Trägern der Beihilfe und Heilfürsorge die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 24.09.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 1251/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.02.2018
Erledigungs-Az: V R 42/15
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 22.6.2016 V R 42/15 ---- Az. beim EuGH: Rs C-462/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 58