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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 5/10 (BFH) |
§§: | AO § 162, AO § 146 Abs. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 9, UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schätzung, Buchführungsmangel, Kassenbuch, Kantine, Verzehr an Ort und Stelle, Restauration |
Rechtsfrage: | 1. War das Finanzamt zur Schätzung der Aufteilung der Umsätze zu 7 % bzw. 16 % aufgrund von Buchführungsmängeln hinsichtlich des Kassenbuchs berechtigt? - 2. Findet bei einer Kantine auf einem Polizeigelände der Verzehr in so abgegrenzter räumlicher Nähe zum Abgabeort statt, dass keine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt? - 3. Handelt es sich bei den Leistungen der Kantine um Lieferungen oder sonstige Leistungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5221/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2011 |
Erledigungs-Az: | XI R 5/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 29 59 |