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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 1/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Privatnutzung, Aufteilung
Rechtsfrage: 1. Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird? - 2. Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 GrS 1/06 (BFHE 227 S. 1, BStBl 2010 II S. 672) aufzuteilen? - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.11.2013
Vorinstanz/AZ: IX R 23/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2015
Erledigungs-Az: GrS 1/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 96