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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/18 (BFH)
§§: AO § 249, AO § 309, AO § 5, ErbStG § 20 Abs. 3, BGB § 2059
Schlagwörter Vollstreckung, Erbschaftsteuer, Ermessen, Haftung, Nachlass
Rechtsfrage: Muss die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt und deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des ungeteilten Nachlasses betreiben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.02.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 1144/17 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 04 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2019
Erledigungs-Az: VII R 16/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 65