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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 1/02
§§: AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 108 Abs. 3
Schlagwörter Zustellungsfiktion, Dreitagesfrist, Bekanntgabe, Fristende, Sonntag, Postfach
Rechtsfrage: Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.09.2002
Vorinstanz/AZ: IX R 68/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 02 17
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 17.9.2002 - IX R 68/98 durch BFH-Beschluss vom 23.9.2003 - IX R 68/98