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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/21 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Kaufpreis, Nachträgliche Betriebseinnahme, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der im Streitfall im Rahmen einer sog. "Earn-Out-Klausel" getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 30.03.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 2442/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 08 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2023
Erledigungs-Az: IV R 9/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 28