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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/20 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 4, KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, HGB § 340 b, AO § 39, EStG § 5 |
Schlagwörter | Verdeckte Einlage, Zinsen, Wertpapiergeschäft, Selbständiges Wirtschaftsgut, Wirtschaftliches Eigentum |
Rechtsfrage: | Zinsforderungen als verdeckte Einlage: 1. Stellen die mit der Überlassung von Wertpapieren verbundenen Zinsforderungen ein selbständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut dar? - 2. Ist bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft i.S. des § 340 b Abs. 2 HGB das wirtschaftliche Eigentum auf Basis der handelsrechtlichen Zurechnung gemäß § 340 b Abs. 4 HGB dem Pensionsgeber zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3041/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 24/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 09 37 |