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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 125/02 |
§§: | ErbStG § 30 Abs. 1, AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Kenntnis, Anzeige, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Ist die Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG für den Beginn der Festsetzungsfrist der Schenkungsteuer nur dann relevant, wenn sie beim zuständigen Finanzamt eingeht? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1572/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1571 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2003 |
Erledigungs-Az: | II B 125/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an das Finanzgericht |