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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 28/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 3, EStG § 16, GG Art. 3, GG Art. 20 |
Schlagwörter | Gleichheit, Veräußerungsgewinn, Tarifbegünstigung, ermäßigter Steuersatz |
Rechtsfrage: | Ist die Ausgrenzung von Veräußerungsgewinnen im Sinne des § 16 EStG in den Jahren 1999 und 2000 von der Tarifermäßigung des § 34 EStG verfassungswidrig? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 V 4833/01 A (E) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 457 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2002 |
Erledigungs-Az: | X B 28/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 17 60 |