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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/16 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Krankenversicherung, Gleichheit, Verfassung
Rechtsfrage: Ist eine Abzugsbeschränkung bezogen auf die die Beiträge für Basisleistungen zur privaten Krankenversicherung übersteigende Wahlleistungen zulässig, soweit diese Beiträge für Basis- und Wahlleistungen den hier maßgeblichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt nicht überschreiten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.12.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1812/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 01 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2017
Erledigungs-Az: X R 26/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 13