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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 11/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Sachliche Verflechtung, Grundstück, Geringfügigkeit, Wesentliche Betriebsgrundlage |
Rechtsfrage: | Führt bei der Verpachtung jeweils nur eines Grundstücks durch zahlreiche (im Streitfall 25) Objektgesellschaften an die Betriebsgesellschaft eine "funktionale Gesamtbetrachtung" zur Annahme jeweils einer Betriebsaufspaltung zwischen der Betriebsgesellschaft und jeder Objektgesellschaft, oder ist angesichts der jeweils nur geringen Bedeutung des einzelnen Grundstücks für die Betriebsgesellschaft die sachliche Verflechtung zu verneinen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5117/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 11/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 84 |