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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 40/10 (BFH) |
§§: | UmwStG 1995 § 18 Abs. 4, EStG § 16, EStG § 24 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Umwandlung, Verschmelzung, Wahlrecht, Zufluss |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach einer Vermögensverschmelzung: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens, das durch die kurzfristig zuvor vorgenommene Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entstanden war, auch dann gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung wählt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4435/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 40/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 24 83 |