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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 65/03
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, HGB § 255
Schlagwörter Investitionszuschuss, Baukostenzuschuss, Mietwohnungsbau, Vermietung, Herstellungskosten
Rechtsfrage: Öffentlicher Investitionszuschuss: Ist der für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses aus öffentlichen Mitteln nach dem Hessischen Wohnungsbaubauprogramm gemäß § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erhaltene "Kostenzuschuss" als ein die Herstellungskosten und damit die AfA-Bemessungsgrundlage mindernder Investitionszuschuss oder als eine - höchsten auf zehn Jahre verteilbare - Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.08.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 4251/01, 7 K 4622/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 81, SIS 05 13 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2004
Erledigungs-Az: IX R 65/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 40 28