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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/97
§§: InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 1c, EStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Beteiligung, Unmittelbarkeit, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: Beteiligung über eine - aufgrund zwingender Umwandlungsvorschriften der PGH-Verordnung unvermeidbare - Zwischenschaltung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine unmittelbare Beteiligung natürlicher Personen i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1c InvZulG 1993? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 12.03.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 137/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2001
Erledigungs-Az: III R 24/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 11 57