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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 744/22 (BVerfG) |
§§: | AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 20 Abs. 2 Satz 2, HGB § 341 g Abs. 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a, InvStG § 8 Abs. 3 Satz 1, AO § 42, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Wertpapierdarlehen, wirtschaftliches Eigentum, Rückübertragungsforderung, Bilanzierung, Minderungsbetrag, Anleger-Aktiengewinn, Besitzzeit, Rückgabe, Investmentfonds, Beteiligung, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Verfassung, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG - Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach Rückgabe von Fondsanteilen im Jahr 2005 - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | I R 40/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 02 80 |