
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 27/18 (BFH) |
§§: | AO § 129, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen |
Rechtsfrage: | Kann ein Einkommensteuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden, wenn für das Finanzamt die fehlerhafte Eintragung der Vorsorgeaufwendungen in die falsche Kennziffer ohne weiteres erkennbar, die falsche Entscheidung des Steuerberaters hierfür jedoch ursächlich war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2881/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.02.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 27/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 12 92 |