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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-756/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Konzern, Finanzierung, beherrschte ausländische Unternehmen, Vereinigtes Königreich, Körperschaftsteuer, Rückforderung
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - festzustellen, dass es keine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, Art. 1 des Beschlusses der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären, soweit mit ihm festgestellt wird, dass es eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gegeben hat, und die Verpflichtung für das VK, die von den Klägerinnen in diesem Zusammenhang erhaltene angebliche rechtswidrige staatliche Beihilfe (Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses) zurückzufordern, aufzuheben; - hilfsweise Art. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit das VK verpflichtet wird, die angebliche staatliche Beihilfe von den Klägerinnen zurückzufordern; und - der Kommission jedenfalls die Kosten der Klägerinnen in diesen Verfahren aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 27 S. 56