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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 55/15 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Pflegedienst, Privat, Pflegeheim, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe (Angemessenheit) sind Aufwendungen eines in einem Pflegeheim vollstationär untergebrachten Steuerpflichtigen für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zu seiner zusätzlichen Versorgung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2393/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 55/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 11 98 |