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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 40/19 (BFH)
§§: EStG § 34 a Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Thesaurierungsbegünstigung, Nachversteuerung, Verfassung, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Ist eine Nachversteuerung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 a Abs. 4 EStG auch dann vorzunehmen, wenn nicht entnommene sog. Altgewinne aus Veranlagungszeiträumen vor Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung vorhanden sind? Ist eine verfassungskonforme Auslegung dahin vorzunehmen, dass der Entnahmeüberhang auch mit regelbesteuerten Altgewinnen verrechnet werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.09.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 139/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 94
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: III R 49/19 -- Zurücknahme der Revision