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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-331/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 1
Schlagwörter EU, EG, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Slowenien, Grundstück, Zuordnung, Zurechnung, Unternehmen, Bilanz
Rechtsfrage: Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls (eine Person erwirbt Grundstücke als natürliche Person, ohne dabei Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt zu bekommen, errichtet auf diesen Grundstücken als selbständiger Unternehmer ein Einkaufszentrum, verbucht im Einklang mit den innerstaatlichen Buchungsregeln nur einen Teil der Grundstücke, auf denen sie das Einkaufszentrum errichtet, als Sachanlagen ihres Unternehmens und verkauft sodann das Einkaufszentrum samt allen Grundstücken dem Auftraggeber des Baus) davon auszugehen ist, dass die Person diese Grundstücke schon deshalb, weil sie nicht als Sachanlagen ihres Unternehmens verbucht wurden, nicht in das Mehrwertsteuersystem einbezieht, so dass ihr Verkauf nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?
Vorinstanz: Vrhovno sodisèe Republike Slovenije (Slowenien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 303 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.07.2015
Erledigungs-Az: Rs C-331/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 59