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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/14 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 378 Abs. 1 Satz 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Leichtfertige Steuerverkürzung, Änderung, Vorsorgeaufwendungen, Arzt
Rechtsfrage: Kann der Einkommensteuerbescheid 2006 aufgrund einer auf fünf Jahre verlängerten Festsetzungsfrist wegen leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO geändert werden, wenn der Kläger bei der Durchsicht der von seinem Steuerberater erstellten Einkommensteuererklärung 2006 nicht erkannt hat, dass die Rentenversicherungsbeiträge zum Ärzteversorgungswerk in den Zeilen 61 bis 65 des Mantelbogens doppelt steuerlich geltend gemacht wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1003/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2015
Erledigungs-Az: X R 35/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 08