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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 8/12 (BFH) |
§§: | GrStG § 33 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grundsteuer, Erlass, Ertragsminderung, Vermietungsrisiko, Leerstand |
Rechtsfrage: | Teilerlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderung durch Leerstandszeiten. Rechtfertigt strukturell bedingter Leerstand von nicht nur vorübergehender Natur einen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG? Inwieweit hat der Gebäudeeigentümer die Minderung des Rohertrags wegen Leerstands (z.B. aufgrund überhöhten Mietpreises) zu vertreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3326/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 8/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 35 |