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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 36/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 6 Abs. 5 Satz 6, EStG § 6 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1, UmwStG § 20 Abs. 2, GewStG § 7 Satz 1 |
| Schlagwörter | Grundstück, Einbringung, Stille Reserven, Umwandlung, Buchwertverknüpfung |
| Rechtsfrage: | Liegt eine Sperrfristverletzung im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG mit der Folge rückwirkenden Teilwertansatzes vor, wenn im Rahmen einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, nachdem innerhalb von sieben Jahren zuvor eine Tochtergesellschaft (Klägerin) ein Grundstück zum Buchwert auf eine Enkelgesellschaft übertragen hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 26.10.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 173/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 03 03 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.2021 |
| Erledigungs-Az: | IV R 36/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 17 38 |