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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/95 |
§§: | EStG § 15 a Abs. 3, EStG § 15 a Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 S. 1 |
Schlagwörter | Verlustausgleich, Prozeßkosten |
Rechtsfrage: | Regelung des § 15 a Abs. 3 für Einlageminderung auf den Fall der Einlageerhöhung analog anwendbar - Umpolung nur verrechenbarer in ausgleichsfähige bzw. abzugsfähige Verluste bei nachträglich geleisteter Kommandit-Einlage - Prozeßkosten, die dem Kommanditisten einer Grundstücksvermietungs-KG wegen Klage der KG auf Zahlung der Kommanditeinlage entstanden sind, Sonderwerbungskosten und keine Anschaffungskosten der Kommanditbeteiligung? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.12.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3062/89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 03 77 |