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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 33/15 (BFH) |
§§: | ZK Art. 236 Abs. 1, VO (EU) Nr. 812/2010, VO (EU) Nr. 248/2011 |
Schlagwörter | Antidumpingzoll, Erstattung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind die VO (EU) Nr. 812/2010 und Nr. 248/2011 ungültig, weil die Kommission über die Anträge gemäß Art. 2 Abs. 7 Buchst. c VO (EG) Nr. 1225/2009 nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hat? (vgl. EuGH: Rs C-323/14) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1307/14 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 83 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |