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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-931/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, feste Niederlassung, Vermietung, Grundstück, Personal
Rechtsfrage: Ist dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen, dass stets das Vorliegen einer personellen und technischen Ausstattung gegeben sein muss und daher an der Niederlassung unbedingt eigenes Personal des Dienstleistungserbringers vorhanden zu sein hat oder kann im konkreten Fall der steuerpflichtigen Vermietung einer im Inland belegenen Liegenschaft, die sich bloß als passive Duldungsleistung darstellt, diese auch ohne personelle Ausstattung als "feste Niederlassung" anzusehen sein?
Vorinstanz: BundesFG (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 87 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.06.2021
Erledigungs-Az: Rs C-931/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 28