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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 1/15 (BFH) |
| §§: | FGO § 44, FGO § 45 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Zulässigkeit, Sprungklage |
| Rechtsfrage: | Wird eine durch den Klägervertreter ausdrücklich als solche erhobene Sprungklage durch die spätere Einlegung eines Einspruchs beim Beklagten, der (teilweise) den gleichen Streitgegenstand betraf, unzulässig mit der Folge, dass sie kostenpflichtig zu verwerfen ist, oder ist sie gemäß § 45 Abs. 3 FGO als Einspruch zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.07.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 241/14 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.11.2016 |
| Erledigungs-Az: | I R 1/15 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 03 76 |