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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 11/21 (BFH) |
§§: | EStG § 10 a Abs. 2, EStG § 2 Abs. 6 Satz 1, EStG § 2 Abs. 6 Satz 2, EStG § 35 a |
Schlagwörter | Günstigerprüfung, Altersvorsorge, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage, Steuerermäßigung, Handwerkerleistung |
Rechtsfrage: | Wie ist die Günstigerprüfung gemäß § 10 a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen (Abzug der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer)? Auslegung des Grundsatzes der Meistbegünstigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 18/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2025 |
Erledigungs-Az: | X R 11/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 34 |