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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 37/20 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 5, EStG § 13 Abs. 5 |
Schlagwörter | Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Sonderbetriebsvermögen, Grundstück, Entnahme, Teilwert, Vorweggenommene Erbfolge |
Rechtsfrage: | Geht das sog. Verpächterwahlrecht bei einer teilentgeltlichen Übergabe eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs der Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an eine aus ihren Kindern bestehende GbR gegen Versorgungsleistungen, Übernahme betrieblicher Schulden, Wohnrecht und Gleichstellungsgeld auf die Rechtsnachfolgerin über? - Hilfsweise: Ist bei unentgeltlicher Übertragung eines zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen einer GbR gehörenden Grundstücks auf einen Gesellschafter (Sonderbetriebsvermögen), der sich gleichzeitig verpflichtet, das übertragene Grundstück weiterhin der GbR zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, und es später innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG zu eigenen Wohnzwecken bebaut, § 13 Abs. 5 EStG (anteilig) anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 378/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 37/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 14 60 |