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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 106/00
§§: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1
Schlagwörter Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung
Rechtsfrage: Kein Kindergeldanspruch für vier in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute Kinder, für deren Versorgung Pflegegelder gezahlt werden, die nahezu um das 6-fache über den in Betracht kommenden Pflegegeldsätzen des zuständigen Jugendamtes liegen und dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird. Zur Bewertung der Betreuungsleistung als nicht unwesentlicher Unterhaltsbeitrag. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.04.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 742/97 Kg, 8 K 3755/97 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: VIII R 85/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 85/00 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 60