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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 48/02
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, VStG § 4, BewG § 118
Schlagwörter Neue Tatsache, Steuerbescheid, Vermögensteuer, Steuerschulden
Rechtsfrage: Höhere Steuerschulden nach Änderungsbescheid - neue Tatsache bei der Vermögensteuer: Hat das Finanzamt den bestandskräftigen Vermögensteuerbescheid wegen neuer Tatsachen zu ändern, wenn ihm bekannt wird, dass sich die Steuerschulden des Steuerpflichtigen aufgrund einer Änderung des Einkommensteuerbescheids erhöht haben und der Steuerpflichtige in seiner Vermögensteuererklärung gebeten hatte, die Steuerschulden von Amts wegen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.05.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 121/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2005
Erledigungs-Az: II R 48/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 64