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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/14 (BFH)
§§: KStG § 8 a Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdfinanzierung, Zinsen, Gewinn, Gewerbeertrag, Personengesellschaft, Einheitliche und gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: Hat eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 a Abs. 5 KStG - in der im Streitjahr geltenden Fassung des sog. Korb II Gesetzes - Auswirkungen auf den einheitlich und gesondert festzustellenden Gewinn einer Personengesellschaft und damit folgend auch auf die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags, oder ist diese erst im Rahmen der Einkünfteermittlung der im Inland beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen und nicht gewerbesteuerpflichtigen Mitunternehmerkapitalgesellschaft zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.08.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 3221/10 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2016
Erledigungs-Az: I R 51/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 19 67