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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 171/96 |
| §§: | EStG § 32 c, GewStG § 9 Nr. 2a, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Ausschüttung, Tarifvergünstigung, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Ist bei einer Betriebsaufspaltung auf die Ausschüttung der Betriebs-GmbH an den Besitzunternehmer die Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften nach § 32c EStG anzuwenden? Verfassungswidrigkeit des § 32c Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG 1994 i.V.m. § 9 Nr. 2a GewStG? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 20.09.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 195/96 |
| Erledigungs-Vermerk: | BFH-Beschluß vom 24.2.1999, X R 171/96 (Vorlage an das BVerfG = SIS 99 10 35) - Zurücknahme der Klage |