
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-408/06 (EuGH) |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1999 § 14 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4 Abs. 1, KStG § 4 Abs. 5, VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7, Art. 8 |
Schlagwörter | EG, EU, Unternehmer, Landwirtschaft, Verkaufsstelle, Rechnung, Steuerausweis, staatliche Milchquoten-Verkaufsstelle, Anlieferungs-Referenzmenge, Wettbewerb |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine von einem Bundesland eingerichtete sog. "Milchquoten-Verkaufsstelle", die Anlieferungs-Referenzmengen gegen Entgelt an Milcherzeuger überträgt, a) eine landwirtschaftliche Interventionsstelle i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3, Anhang D Nr. 7 der Richtlinie 77/388/EWG, die Umsätze aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Anwendung der Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für diese Erzeugnisse bewirkt, oder b) eine Verkaufsstelle i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3, Anhang D Nr. 12 der Richtlinie 77/388/EWG? - 2. Falls die Frage 1 verneint wird: a) Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wenn in einem Mitgliedstaat sowohl staatliche als auch private "Milchquoten-Verkaufsstellen" Anlieferungs-Referenzmengen gegen Entgelt übertragen, bei der Prüfung, ob die Behandlung einer "Milchquoten-Verkaufsstelle" einer Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige zu "größeren Wettbewerbsverzerrungen" i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG führen würde, der räumlich relevante Markt der vom Mitgliedstaat definierte Übertragungsbereich? b) Ist bei der Prüfung, ob die Behandlung einer staatlichen "Milchquoten-Verkaufsstelle" als Nicht-Steuerpflichtige zu solchen "größeren Wettbewerbsverzerrungen" führen würde, nur auf den Regelfall der - flächenungebundenen - Übertragung (durch eine Verkaufsstelle) abzustellen, oder sind auch andere Arten der - flächenungebundenen - Übertragung (durch Landwirte als Steuerpflichtige) mit einzubeziehen, obwohl es sich dabei nur um Ausnahmefälle handelt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | V R 40/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 40 94 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-408/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 52 |