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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1414/02 (BVerfG)
§§: AnfG a.F. § 3 Abs. 1 Nr. 2, AO § 191 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Duldungsbescheid, Verfassungsmäßigkeit, Eigentum, Anfechtungstatbestand
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Rechtsfragen zum Duldungsbescheid unter Berücksichtigung des alten und neuen AnfG; Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des Eigentums durch den Anfechtungstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG. a.F.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 07.02.2002
Vorinstanz/AZ: VII B 14/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 757
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 67 06
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.03.2004
Erledigungs-Az: 1 BvR 317/04
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: 1 BvR 317/04 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen